Das HR-FAQ 2026 mit aktuellen Fragen und Antworten


Kategorie: Arbeitszeugnisse


1. Darf ich ein Arbeitszeugnis eigentlich komplett von einer KI (wie ChatGPT) schreiben lassen?

Grundsätzlich ja, als Entwurfshilfe ist das ein echter Zeitsparer. Aber Vorsicht: Die Verantwortung für den Inhalt liegt zu 100 % bei Ihnen. Die KI kennt weder die Nuancen der Leistung noch die schweizerische Rechtsprechung im Detail. Zudem dürfen keine sensiblen Personendaten in öffentliche KI-Tools eingegeben werden. Nutzen Sie KI für die Struktur, aber prüfen Sie jedes Adjektiv auf den Wahrheitsgehalt und die Wohlwollenheitspflicht.

 

2. Was mache ich, wenn ein Mitarbeiter mit seinem Zeugnis unzufrieden ist und mit dem Anwalt droht?

Erstmal tief durchatmen :-). Suchen Sie das Gespräch. Oft sind es Missverständnisse über Formulierungen. Erklären Sie sachlich, warum Sie die Leistung so bewertet haben. Dokumentation ist hier alles: Können Sie die Kritikpunkte durch Mitarbeitergespräche oder Zielvereinbarungen belegen? Wenn ja, bleiben Sie standhaft. Wenn es nur ein "Gefühl" ist, lenken Sie bei den Formulierungen besser ein, um einen Rechtsstreit zu vermeiden.

 

3. Sind "Geheimcodes" im Zeugnis heute noch ein Thema oder ist das ein Mythos?

Es ist offiziell verboten, aber der Mythos hält sich hartnäckig. Formulierungen wie "Er bemühte sich..." sind als "Note Ungenügend" bekannt. Moderne HR-Arbeit setzt aber auf Klartextzeugnisse (Klartext-Wahrheit). Schreiben Sie so, dass ein branchenfremder Dritter versteht, was gemeint ist, ohne zwischen den Zeilen lesen zu müssen. Das schafft Vertrauen.

 

4. Muss ich bei einer sehr kurzen Anstellungsdauer zwingend ein Vollzeugnis schreiben?

Wenn der Mitarbeitende es verlangt: Ja (Art. 330a OR). Allerdings macht bei sehr kurzer Dauer (z.B. Probezeit) oft eine einfache Arbeitsbestätigung (Dauer und Funktion) mehr Sinn, da eine fundierte Qualifikation kaum möglich ist. Sprechen Sie das offen an – oft ist dem Mitarbeitenden mit einer neutralen Bestätigung mehr gedient als mit einem nichtssagenden Zeugnis.

 

5. Wie gehe ich mit längeren Krankheitsphasen im Zeugnis um?

Das ist heikel. Grundsätzlich haben Krankheiten im Zeugnis nichts verloren (Datenschutz). Eine Ausnahme besteht nur, wenn die Absenz so gravierend war, dass sie die Leistung oder die Eignung massiv beeinträchtigt hat und das Verschweigen einen falschen Eindruck beim neuen Arbeitgeber erwecken würde. Konsultieren Sie hier im Zweifel immer aktuelle Fachliteratur oder einen Juristen.


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Kategorie: Arbeitsrecht 


6. Haben Mitarbeitende jetzt eigentlich ein gesetzliches Recht auf Home-Office?

Nein, in der Schweiz gibt es kein gesetzliches "Recht auf Home-Office". Der Arbeitgeber bestimmt den Arbeitsort. Allerdings hat sich die Arbeitswelt gewandelt. Wer als attraktiver Arbeitgeber gelten will, sollte flexible Regelungen anbieten, wo es betrieblich möglich ist. Es empfiehlt sich dringend ein separates Home-Office-Reglement.

 

7. "Workation" ist voll im Trend – darf ich meine Leute einfach aus Bali arbeiten lassen?

Vorsicht, Falle! Was cool klingt, ist rechtlich komplex (Sozialversicherungen, Steuerpflicht, Datensicherheit). Wenn jemand länger im Ausland arbeitet, kann er dort steuerpflichtig werden oder aus dem Schweizer Sozialversicherungssystem fallen. Klären Sie das zwingend vorab mit der Ausgleichskasse und steuerlich ab. "Einfach mal machen" kann teuer werden.

 

8. Überstunden vs. Überzeit – ist das nicht dasselbe?

Nein, und der Unterschied ist wichtig! Überstunden (über der vertraglichen Zeit, aber unter der Höchstarbeitszeit von meist 45/50 Std.) können oft kompensiert oder ausbezahlt werden. Überzeit (über der gesetzlichen Höchstarbeitszeit) muss zwingend mit Zuschlag ausbezahlt oder kompensiert werden. Hier genau hinzuschauen schützt vor Nachforderungen bei Austritten.

 

9. Darf ich jemanden kündigen, der krankgeschrieben ist?

Während der Sperrfrist (je nach Dienstjahr 30 bis 180 Tage): Nein, die Kündigung ist nichtig. Ist die Kündigung vor der Krankheit ausgesprochen worden, wird die Kündigungsfrist unterbrochen. Aber Achtung: Kündigen wegen Krankheit ist missbräuchlich, kündigen während Krankheit (nach Ablauf der Sperrfrist) ist erlaubt, aber oft moralisch schwierig.

 

10. Muss die Arbeitszeiterfassung wirklich für alle sein?

Meine Kaderleute wollen das nicht. Das Arbeitsgesetz ist hier streng: Grundsätzlich müssen alle Zeiten erfasst werden. Es gibt aber Ausnahmen für Arbeitnehmende mit grosser Autonomie und einem Bruttojahreslohn über 120'000 CHF (Verzicht auf Zeiterfassung). Das muss aber im Gesamtarbeitsvertrag (GAV) oder individuell schriftlich vereinbart sein. Ohne Vereinbarung: Erfassungspflicht!



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Kategorie: Recruiting & Personalmarketing


11. Muss ich in Stelleninseraten den Lohn angeben?

In der Schweiz (noch) nicht. In der EU kommt die Lohntransparenzrichtlinie, die Druck aufbaut. In der Schweiz ist es noch Kür, aber es wird zum Wettbewerbsvorteil. Kandidaten schätzen Transparenz. Wenn Sie eine faire Lohnspanne angeben, filtern Sie falsche Erwartungen früh raus und wirken modern.

 

12. Wie erreiche ich die Gen Z, wenn sich auf meine Inserate niemand meldet?

Vergessen Sie "Post and Pray". Die Gen Z ist auf TikTok, Instagram oder wird über Active Sourcing auf LinkedIn erreicht. Wichtiger als der Kanal ist aber die Botschaft: Sinnhaftigkeit (Purpose), Flexibilität und Entwicklungsmöglichkeiten ziehen mehr als der Obstkorb oder der Firmenwagen. Bewerbungsprozesse müssen zudem mobil-optimiert und blitzschnell sein.

 

13. Was bringt mir "Active Sourcing" wirklich – wirkt das nicht aufdringlich?

Nicht, wenn man es richtig macht. Plumpe Massenmails ("Ich habe Ihr Profil gesehen...") nerven. Individuelle Ansprache ("Ihr Projekt X bei Firma Y fand ich spannend...") wirkt wertschätzend. Active Sourcing ist heute essenziell, weil die besten Talente nicht aktiv suchen, sondern gefunden werden wollen.

 

14. Wie prüfe ich im Interview den "Cultural Fit" ohne nur nach Bauchgefühl zu gehen?

Stellen Sie situative Fragen oder nutzen Sie Werte-basierte Fragen. Statt "Sind Sie teamfähig?", fragen Sie: "Erzählen Sie mir von einer Situation, in der das Team anderer Meinung war als Sie. Wie haben Sie reagiert?" Lassen Sie das Team beim Zweitgespräch dabei sein (Schnuppertag).

 

15. Ist ein Motivationsschreiben heute noch zeitgemäss?

Jein. Viele moderne Firmen streichen es, um die Hürde für die Bewerbung zu senken (Mobile Recruiting). Bei Fachkräften zählt der Skill-Set (CV). Wenn Ihnen aber die schriftliche Ausdrucksweise oder die Motivation für genau diese Stelle extrem wichtig ist, kann es noch Sinn machen. Alternativ: Bitten Sie um ein kurzes Vorstellungsvideo.

 

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Kategorie: HR Aus- und Weiterbildung


16. Ich bin Quereinsteiger im HR – wo fange ich mit der Weiterbildung an?

Der klassische und solideste Einstieg in der Schweiz ist das Personalassistenten-Zertifikat (HRSE). Es vermittelt das nötige operative Basiswissen (Arbeitsrecht, Gehaltswesen, Administration). Darauf lässt sich perfekt aufbauen.

 

17. Lohnt sich der "HR-Fachausweis" wirklich oder reicht Erfahrung?

Der eidg. Fachausweis ist in der Schweiz der "Goldstandard" für HR-Generalisten. Er beweist, dass Sie nicht nur Praxis haben, sondern auch die komplexen Zusammenhänge (Sozialversicherungen, strategisches HR) verstehen. Für den Karriereschritt vom Sachbearbeiter zum HR Manager oder Business Partner ist er fast unverzichtbar – und macht sich auch im Lohn bemerkbar.

 

18. Muss ich als HR-Profi jetzt auch noch Data Analyst werden?

Nicht zum Data Scientist, aber "People Analytics" wird wichtiger. Sie sollten verstehen, wie man HR-Kennzahlen (KPIs) nicht nur erhebt (Fluktuation, Time-to-Hire), sondern auch interpretiert, um der Geschäftsleitung strategische Empfehlungen zu geben. Ein Grundverständnis für Daten und Excel ist heute Pflicht.

 

19. Coaching-Ausbildungen boomen – gehört das ins Repertoire einer HR-Leitung?

Absolut. Die Rolle wandelt sich vom Verwalter zum Gestalter und Coach für Führungskräfte. Eine systemische Coaching-Ausbildung hilft enorm, Beratungsgespräche professionell zu führen, Konflikte zu moderieren und Führungskräfte in ihrer Entwicklung zu begleiten.

 

20. Was ist der Unterschied zwischen HR-Leiter NDS HF und dem eidg. Diplom?

Beides sind Top-Level-Weiterbildungen. Das NDS (Nachdiplomstudium) an einer Höheren Fachschule ist oft praxisorientierter und breiter im General Management. Das eidg. Diplom (Leiter Human Resources) ist die höchste fachspezifische Prüfung im Schweizer System. Beide qualifizieren für strategische Positionen in der Geschäftsleitung.



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